Auch bei Fahrerflucht, Trunkenheit oder anderen Rauschmitteln im Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Körperverletzung, fahrlässiger Tötung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und anderen Straftaten finden Sie bei uns Hilfe. Wir setzen uns für Ihre Verteidigung ein, wenn gegen Sie von der Staatsanwaltschaft ermittelt wird. Wir vertreten Sie aber auch, wenn Sie Opfer eines solchen Verhaltens sind und Strafanzeige erstatten möchten.
Das Gleiche gilt natürlich auch bei Ordnungswidrigkeiten vom Falschparken über Vorfahrtsverletzungen, Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße und andere, "nur" mit Bußgeldern und Verwarnungsgeldern bedrohte Taten.
Wir unterstützen Sie also nicht nur bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte als Täter sondern auch als Geschädigter oder Zeuge.