Vielen von uns ist es schon einmal passiert und vielen wird es wieder passieren: Ein Verkehrsunfall!
Egal, ob Sie nun als Auto- oder Motorradfahrer, als Radfahrer oder Fußgänger oder vielleicht nur als Zeuge beteiligt sind:
Es gibt Situationen, in denen man sich Hilfe wünscht. Angefangen bei den Fragen "Wer hat Schuld?" oder "Trifft mich vielleicht ein Mitverschulden?" geht es über zu den Problemen bei der Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche gegenüber dem Gegner und seiner Versicherung. Auch hier stellen sich Fragen, z.B. darüber, wer überhaupt der Gegner ist und wo eine Versicherung besteht. Wie ist es mit ausländischen Unfallbeteiligten oder bei einem Unfall im Ausland und welche Versicherung tritt ein? Was kann ich überhaupt ersetzt verlangen? Kann ich mir frei aussuchen, ob ich mein Fahrzeug repariere oder ein anderes, vielleicht sogar neues anschaffe? Muss ich mich von der Versicherung an bestimmte Werkstätten oder Autovermieter in meiner Nähe verweisen lassen oder darf ich mir das selbst aussuchen? Wie teuer darf ein Mietwagen sein und muss ich auch noch Marktforschung betreiben bevor ich den Ersatzwagen anmiete? Sollte ich vielleicht hellhörig werden, wenn die gegnerische Versicherung ganz "schnell und unbürokratisch" etwas zahlt? Geschieht das vielleicht in der Hoffnung dass ich bei der Freude über die schnelle Zahlung meine weitergehenden Ansprüche vergesse oder gar nicht mehr prüfe? Geht es dem gegnerischen Regulierer wirklich um mein Wohl oder will er nur Geld sparen?
Wie steht es mit unfallbedingten Verletzungen, Behandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltshilfe, Kinderbetreuung, Schmerzensgeld?
Sind Ihre Werkstatt oder andere Dritte kompetent und erfahren genug, um jeden Aspekt der Schadensabwicklung zu beherrschen und kennen sie die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte zu den verschiedenen Rechtsfragen?
Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und als Vertrauensanwalt des Autoclub Europa (ACE) bin ich in diesen Fragen kompetent und erfahren. Ich ebne Ihnen den Weg und setze Ihre berechtigten Ansprüche durch. Auch vor Gericht.
... und das Beste zum Schluß:
In den meisten Fällen, sogar bei überwiegendem Eigenverschulden, trägt die Versicherung des Unfallgegners auch Ihre Anwaltskosten, egal ob sie nun 100 % oder nur 20 % Ihres Schadens ersetzt.